Skip to content Skip to footer

500 Jahre Laufzeit – wenn Geldanlagen länger leben als ihre Anleger und nur die Bank kündigen durfte

Wie lange darf eine Geldanlage eigentlich laufen?

Ein Jahr? Zehn Jahre? Vielleicht 20?

Die Commerzbank hatte Anfang der 2000er Jahre eine etwas andere Antwort auf diese Frage: fast 500 Jahre.

Die seinerzeit vertriebene Hybridanleihe „Commerzbank Capital Funding Trust III“ – WKN CK4578 – wurde mit einer extrem langen beziehungsweise wirtschaftlich unbefristeten Laufzeit ausgestattet. In der Berichterstattung wurde deshalb von einer Laufzeit von rund 497 Jahren gesprochen.

Das ist schon bemerkenswert. Wer das Papier beispielsweise mit 50 Jahren gekauft hätte, musste sich um die Rückzahlung zu seinen Lebzeiten vermutlich keine allzu großen Gedanken machen.

Noch interessanter war allerdings ein anderer Punkt:

Kündigen konnte nicht der Anleger, sondern nur die Bank.

Der Anleger konnte also nicht einfach sagen: „Vielen Dank, das war’s. Ich hätte mein Geld jetzt gerne zurück.“

Genau diese Konstruktion war später auch Gegenstand von Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Wenn aus „langfristig“ plötzlich „sehr langfristig“ wird

Man muss sich das einmal im Alltag vorstellen.

Ein 30-jähriger Anleger kauft eine Geldanlage. Der Berater spricht von einer langfristigen Anlage.

„Langfristig“ klingt zunächst vernünftig.

Bei fast 500 Jahren Laufzeit bekommt das Wort allerdings eine ganz neue Bedeutung.

Man könnte auch sagen:

Das ist keine Geldanlage mehr für die eigene Altersvorsorge. Das ist bereits ein Projekt für mehrere Generationen.

Und selbst das ist noch optimistisch formuliert.

Denn die Frage ist ja nicht nur, wann das Papier theoretisch zurückgezahlt wird. Entscheidend ist auch, ob und zu welchem Preis man vorher aussteigen kann.

Die Lehre aus der 500-Jahre-Anleihe

Der Fall zeigt sehr schön, dass Anleger bei einer Kapitalanlage nicht nur auf die möglichen Erträge schauen sollten.

Wie lange ist mein Geld gebunden?

Wer kann kündigen?

Was passiert, wenn ich mein Geld früher brauche?

Und vor allem:

Was passiert, wenn die Dinge anders laufen als geplant?

Die CK4578 ist dafür ein ziemlich außergewöhnliches Beispiel. Eine Geldanlage mit einer Laufzeit von beinahe 500 Jahren dürfte man schließlich nicht jeden Tag im Wertpapierdepot finden.

Aber vielleicht ist gerade das der Punkt:

Bei einer Geldanlage sollte man nicht nur fragen, was man dafür bekommt. Man sollte auch fragen, worauf man sich dafür einlässt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de