Ein Vertrag soll eigentlich Klarheit schaffen: Wer muss was tun? Bis wann? Und zu welchen Bedingungen?
In der Praxis sieht es manchmal anders aus. Der Vertrag ist unterschrieben, aber plötzlich hält sich eine Vertragspartei nicht mehr an die getroffenen Vereinbarungen. Eine Zahlung bleibt aus, eine Leistung wird nicht erbracht oder eine vereinbarte Verpflichtung wird einfach nicht erfüllt.
Doch ein unterschriebener Vertrag ist nicht nur eine Absichtserklärung. Er begründet Rechte und Pflichten.
Wenn die andere Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, sollte zunächst genau geprüft werden, was vertraglich vereinbart wurde und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Dabei können auch Fragen zu Fristen, Kündigung, Schadensersatz oder einer möglichen Vertragsbeendigung eine Rolle spielen.
Nicht immer muss ein Streit vor Gericht enden. Häufig lässt sich bereits durch eine klare rechtliche Aufforderung Bewegung in die Angelegenheit bringen. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kann es jedoch erforderlich sein, die eigenen Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Gerade wenn es um größere wirtschaftliche Interessen geht, sollte man nicht zu lange abwarten.
Wir prüfen Ihre rechtliche Situation, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – zunächst möglichst außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch vor Gericht.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
