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Beratungshaftung im Bank- und Kapitalmarktrecht: Ihre Rechte bei fehlerhafter Finanzberatung

Die Beratungshaftung ist einer der häufigsten und zugleich wichtigsten Haftungsbereiche im Bank- und Kapitalmarktrecht. Finanzberater und Banken haben bei der Vermittlung von Kapitalmarktprodukten eine umfassende Beratungspflicht. Werden diese Pflichten verletzt, können Ihnen als Anleger erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Wann liegt Beratungshaftung vor? Beratungshaftung entsteht, wenn Sie auf Grundlage einer fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden Beratung ein Finanzprodukt erworben haben und dadurch einen Schaden erlitten haben. Typische Fälle sind:
  • Fehlende oder falsche Risikoaufklärung
  • Unzureichende Erläuterung der Kosten und Gebühren
  • Empfehlungen von Produkten, die nicht zu Ihrem Anlegerprofil passen
  • Verschweigen wesentlicher Informationen oder Risiken
Ein häufiges Beispiel betrifft geschlossene Fonds: Wenn Risiken, Illiquidität und mögliche Verlustgefahren nicht transparent gemacht wurden, haftet der Berater oder die Bank. Was können Sie tun? Unsere Kanzlei prüft alle Beratungsunterlagen, Verträge und Kommunikation sorgfältig. Wir ermitteln, ob die Beratungspflichten verletzt wurden und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch besteht. Anschließend vertreten wir Ihre Interessen bundesweit gegenüber Banken und Finanzdienstleistern – außergerichtlich und, falls notwendig, vor Gericht. Prospekthaftung im Kapitalmarktrecht: Fehlerhafte Verkaufsunterlagen erkennen und Ansprüche durchsetzen Kapitalmarktprodukte werden häufig über umfangreiche Verkaufsprospekte vertrieben. Diese Prospekte müssen alle wesentlichen Informationen enthalten und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall, greift die sogenannte Prospekthaftung. Welche Fehler in Prospekten führen zur Haftung?
  • Falsche oder irreführende Angaben zur Wertentwicklung
  • Unvollständige oder fehlende Risikoangaben
  • Fehlende oder falsche Angaben zu Gebühren und Kosten
  • Unklare oder widersprüchliche Informationen zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Fehlerhafte Prospekte können einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, wenn Sie dadurch einen finanziellen Verlust erlitten haben. Unser Vorgehen Wir prüfen Ihre Verkaufsunterlagen im Detail und bewerten die Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung und aktuelles Fachwissen im Kapitalmarktrecht. Wir setzen Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Verlusten sitzen bleiben. Emittentenhaftung: Wer haftet, wenn Fondsanbieter und Emittenten ihre Pflichten verletzen? Neben der Beratungshaftung und Prospekthaftung gibt es die sogenannte Emittentenhaftung. Hierbei geht es um die Verantwortlichkeit der Emittenten von Kapitalmarktprodukten wie Fonds, Aktien oder Anleihen. Haftungsgründe der Emittenten
  • Veröffentlichung falscher oder irreführender Informationen
  • Verschweigen wesentlicher Risiken
  • Verstoß gegen regulatorische Pflichten und Offenlegungspflichten
  • Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Anlegern
Emittenten haften, wenn durch ihr Verhalten finanzielle Schäden entstehen. Dies betrifft insbesondere geschlossene Fonds, deren wirtschaftlicher Erfolg und Risiko oft falsch dargestellt werden. Wie wir Sie unterstützen Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Bank- und Kapitalmarkt. Wir prüfen sämtliche Unterlagen und Vorgänge im Detail, bewerten Ihre Chancen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Kostenlose Erstberatung – Ihre nächsten Schritte

Wir laden Sie herzlich zu einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung ein. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, erläutern Ihre Rechte und besprechen die bestmöglichen Optionen für Ihre Ansprüche im Bank- und Kapitalmarktrecht. So erreichen Sie uns: Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und begleiten Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Was bedeutet Beratungshaftung?
Beratungshaftung bezeichnet die Verantwortung von Banken und Beratern für fehlerhafte oder unzureichende Finanzberatung, die zu finanziellen Schäden führt.

Wie kann ich prüfen, ob Prospekthaftung vorliegt?
Fehlerhafte oder unvollständige Verkaufsunterlagen können Ansprüche begründen. Wir prüfen Ihre Unterlagen detailliert und bewerten die Erfolgsaussichten.

Kann ich eine geschlossene Fondsbeteiligung widerrufen?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung oder bei Verstößen gegen Informationspflichten. Wir beraten Sie dazu gern.

Wie läuft der Verkauf am Zweitmarkt ab?
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung, Verhandlung und Vertragsgestaltung, um Ihre Fondsbeteiligung erfolgreich zu verkaufen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich zu beraten!
Ihr Team der Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – kompetent, erfahren und bundesweit für Sie da.