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Ein geschlossener Fonds muss auf die Erben umgeschrieben werden und erst danach ist ein Verkauf möglich.

Ein geschlossener Fonds muss zunächst auf die Erben umgeschrieben werden und erst danach ist ein Handel oder Verkauf möglich.

Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, damit Ihre Fondsanteile korrekt übertragen und erfolgreich verkauft werden können.

Ob Sie selbst Anleger sind oder Anteile geerbt haben – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch den gesamten Prozess.

Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenfreien Erstberatung.


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