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Erbausschlagung – wenn die Erbschaft keine Belastung sein soll

Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn – insbesondere bei überschuldeten Nachlässen kann die Erbausschlagung sinnvoll sein. Wir beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise und vertreten Sie bei der rechtssicheren Ausschlagung.

  • Prüfung der Erbschaftssituation und Haftungsrisiken
  • Fristgerechte Erklärung der Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Beratung zu den Folgen und Alternativen
  • Vertretung in der Kommunikation mit Erbengemeinschaft und Behörden

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de