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Erbe blockiert Verkauf der Immobilie?

Eine Immobilie gehört nach einem Erbfall häufig mehreren Erben gemeinsam. Damit entsteht eine Erbengemeinschaft. Soll die geerbte Immobilie verkauft werden, müssen grundsätzlich alle Miterben mitwirken. Das kann problematisch werden, wenn sich die Erben über den Verkauf, den Verkaufspreis oder die weitere Nutzung der Immobilie nicht einigen können.

Was tun, wenn ein Miterbe nicht zustimmt?

Ein einzelner Miterbe kann den Verkauf der Immobilie nicht ohne Weiteres allein durchführen. Umgekehrt kann ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aber auch nicht dauerhaft verhindern.

Entscheidend ist zunächst, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen. Häufig lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, etwa indem ein Miterbe seinen Anteil übernimmt oder die Immobilie gemeinsam veräußert und der Verkaufserlös anschließend entsprechend den Erbquoten verteilt wird.

Kommt eine Einigung nicht zustande, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Teilungsversteigerung der Immobilie in Betracht kommen. Dabei wird die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet. Der erzielte Erlös wird anschließend unter den Miterben verteilt.

Eine solche Lösung sollte jedoch nicht vorschnell gewählt werden. Eine Teilungsversteigerung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und führt nicht zwingend zu dem Ergebnis, das sich die Beteiligten bei einem freihändigen Verkauf vorgestellt haben.

Frühzeitig rechtlich beraten lassen

Gerade bei Immobilien innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es sinnvoll, die rechtliche Situation frühzeitig zu klären. Dabei sollte unter anderem geprüft werden, welche Erbquoten bestehen, wer über die Immobilie verfügen darf und welche Möglichkeiten zur Auflösung der Erbengemeinschaft bestehen.

Wenn ein Erbe den Verkauf einer Immobilie blockiert, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Immobilie auf Dauer unverkäuflich ist. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Erbfalls ab.

Wir beraten und vertreten Erben bei Fragen rund um die Erbengemeinschaft, die Auseinandersetzung des Nachlasses und den Verkauf geerbter Immobilien.

Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de