Über das eigene Erbe und den eigenen Tod spricht niemand besonders gerne. Deshalb wird das Thema Testament und Nachlassregelung häufig aufgeschoben.
Dabei muss erbrechtliche Vorsorge nicht kompliziert sein.
Wichtig ist zunächst, sich überhaupt einmal mit der Frage zu beschäftigen: Was soll nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen – und wer soll sich darum kümmern?
Denn wer keine Regelung trifft, überlässt vieles der gesetzlichen Erbfolge. Das kann funktionieren. Es kann aber auch dazu führen, dass die Erben vor Problemen stehen, die der Verstorbene so vermutlich gar nicht gewollt hätte.
Wenn die Erben plötzlich gemeinsam entscheiden müssen
Ein typisches Beispiel ist eine Immobilie.
Mehrere Kinder erben gemeinsam das Elternhaus. Einer möchte verkaufen, einer möchte selbst einziehen und ein anderer möchte die Immobilie behalten.
Plötzlich müssen mehrere Personen gemeinsam Entscheidungen treffen. Eine Einigung ist nicht immer einfach.
Ähnliches kann bei Unternehmen, Wertpapieren, Fondsbeteiligungen oder anderem Vermögen passieren.
Was der Erblasser möglicherweise als ganz normale Vermögensaufteilung angesehen hat, kann für die Erben zu einer komplizierten Angelegenheit werden.
Und kompliziert kann teuer werden
Je länger sich die Abwicklung eines Nachlasses hinzieht, desto größer können auch die Kosten werden.
Es können beispielsweise Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder rechtliche und steuerliche Fragen geklärt werden müssen. Bei Immobilien können zusätzlich Fragen zur Nutzung, Bewertung oder zum Verkauf entstehen.
Aus einem eigentlich überschaubaren Nachlass kann so schnell eine langwierige Angelegenheit werden.
Und genau das war in vielen Fällen vermutlich nicht der Wunsch des Verstorbenen.
Wer sein Vermögen zu Lebzeiten aufgebaut hat, möchte in aller Regel nicht, dass seine Angehörigen sich nach seinem Tod jahrelang darüber streiten, wer was bekommt oder wie eine Immobilie verkauft werden kann.
Vorsorge muss nicht immer kompliziert sein
Natürlich braucht nicht jeder Mensch ein umfangreiches Testament oder eine komplizierte erbrechtliche Gestaltung.
Aber jeder sollte sich zumindest einmal mit seiner persönlichen Situation beschäftigen.
Wer sind meine gesetzlichen Erben?
Passt die gesetzliche Erbfolge zu meinen Vorstellungen?
Was passiert mit meiner Immobilie?
Was geschieht mit meinen Geldanlagen?
Und was würde passieren, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Manchmal reicht bereits eine klare Regelung aus. In anderen Fällen kann eine umfassendere Gestaltung sinnvoll sein.
Auch das eigene Vermögen sollte bekannt sein
Zur Vorsorge gehört außerdem, sich selbst einen Überblick über das eigene Vermögen zu verschaffen.
Welche Bankkonten und Depots gibt es? Bestehen Versicherungen? Gibt es Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder ältere Geldanlagen?
Gerade bei langfristigen Anlagen kann es für die Erben schwierig sein, überhaupt herauszufinden, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie damit umzugehen ist.
Deshalb kann es sinnvoll sein, wichtige Unterlagen geordnet aufzubewahren und den Angehörigen zumindest die notwendigen Informationen zugänglich zu machen.
Nicht erst warten, bis es zu spät ist
Erbrechtliche Vorsorge bedeutet nicht, alles bis ins kleinste Detail vorhersehen zu müssen.
Es geht vielmehr darum, die eigenen Vorstellungen rechtzeitig festzuhalten und den Erben unnötige Schwierigkeiten zu ersparen.
Denn eine fehlende Regelung kann nicht nur dazu führen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Sie kann auch eine Erbengemeinschaft, Streitigkeiten, zusätzliche Kosten und langwierige Verfahren zur Folge haben.
Das sollte man sich vor Augen führen: Was heute vielleicht nur ein wenig Zeit und Überlegung kostet, kann für die eigenen Erben später kompliziert und teuer werden.
Und gerade das ist vermutlich in den wenigsten Fällen das, was ein Erblasser seinen Angehörigen hinterlassen möchte.
Wir beraten Sie zu Fragen der Testamentsgestaltung, Erbfolge, Erbengemeinschaft und Nachlassplanung und helfen dabei, eine für Ihre persönliche Situation passende Regelung zu finden.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
