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Erbschein beantragen – mit der Kanzlei Hoppe sicher ans Ziel

Wer eine Erbschaft antritt, steht oft vor einer Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Fragen. Eine der ersten Hürden ist häufig der Erbschein – das amtliche Dokument, das Sie als rechtmäßigen Erben ausweist. Ohne ihn ist es oft nicht möglich, über Nachlasskonten, Immobilien oder Vermögenswerte des Verstorbenen zu verfügen.

Doch der Antrag auf einen Erbschein ist nicht immer einfach. Schon kleine Formfehler oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung führen. Zudem müssen oftmals erbrechtliche Nachweise – etwa Testamente oder Abstammungsurkunden – richtig eingeordnet und vorgelegt werden.

Die Kanzlei Hoppe unterstützt Sie dabei von Anfang an kompetent und zuverlässig:

  • Wir prüfen, ob ein Erbschein überhaupt erforderlich ist – manchmal lässt sich der Antrag vermeiden.
  • Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung und Einreichung aller Unterlagen beim Nachlassgericht.
  • Wir vertreten Ihre Interessen, wenn Zweifel an der Erbfolge oder Streitigkeiten unter Miterben bestehen.

Mit unserer Erfahrung im Erbrecht sorgen wir dafür, dass Sie schnell und rechtssicher zu Ihrem Erbschein gelangen – und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Erbschein professionell beantragen zu lassen.
Kanzlei Hoppe – Ihr Partner für Erbrecht mit Herz und Verstand.

Kanzlei Hoppe
Am Sandfeld 10
23701 Süsel OT Zarnekau
📞 Telefon: +49 4521 7781583
✉️ E-Mail: info@hoppe-recht.de

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