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Erfolgreiche Verteidigung im Pflichtteilsstreit: Wirksame Pflichtteilsentziehung bestätigt und Forderung abgewehrt (Verfahren vor dem Landgericht Koblenz)

Die Kanzlei Hoppe, Rechtsanwalt am Sandfeld 10, 23701 Zarnekau, hat in einem erbrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Koblenz (Az. 5 O 384/25) die Antragsgegnerin erfolgreich vertreten und eine begehrte Prozesskostenhilfe der Gegenseite vollständig abgewehrt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Pflichtteilsstreit im Erbrecht, bei dem die Gegenseite trotz zuvor erfolgter Pflichtteilsentziehung durch notarielles Testament einen Pflichtteilsanspruch geltend machen wollte. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung stützte sich insbesondere auf die Behauptung einer Verzeihung im Sinne des § 2337 BGB, um die Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung nach § 2333 BGB in Frage zu stellen.

Das Landgericht Koblenz wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe jedoch zurück, da die Voraussetzungen des § 114 ZPO nicht erfüllt waren und keine hinreichende Erfolgsaussicht für die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs bestand. Das Gericht bestätigte, dass eine wirksame Pflichtteilsentziehung vorlag und eine Verzeihung im rechtlichen Sinne nicht nachgewiesen werden konnte. Insbesondere reichten ältere schriftliche Kontakte nicht aus, um eine spätere Versöhnung oder ein Aufheben des Entziehungsgrundes zu belegen. Die Beweislast für eine Verzeihung im Erbrecht trägt der Pflichtteilsberechtigte, ein entsprechender Nachweis wurde im Verfahren nicht erbracht.

Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen trotz Enterbung sowie die hohe rechtliche Bedeutung einer wirksamen Pflichtteilsentziehung im notariellen Testament. Zudem zeigt der Beschluss, dass Gerichte bereits im Prozesskostenhilfeverfahren eine umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten im Erbrecht vornehmen und unbegründete Pflichtteilsforderungen frühzeitig zurückweisen.

Die Kanzlei Hoppe aus Zarnekau ist bundesweit im Erbrecht tätig und berät sowie vertritt Mandanten umfassend in Fragen des Pflichtteilsrechts, der Pflichtteilsentziehung, der Enterbung sowie in streitigen Nachlassverfahren.

Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de