In den vergangenen Jahren konnten wir zahlreiche Mandanten erfolgreich beim Ausstieg aus geschlossenen Fonds begleiten – neben den klassischen Wegen wie Kündigung oder Widerruf insbesondere durch den Verkauf ihrer Beteiligung. Häufig gelang dies zu attraktiven Kursen.
Die Nachfrage nach Anteilen an geschlossenen Fonds war stabil, insbesondere durch institutionelle Investoren und spezialisierte Aufkäufer, die gezielt Portfolios am Zweitmarkt erwerben.
Chancen erkennen und Risiken vermeiden
Viele geschlossene Fonds – insbesondere aus den Jahren 1995 bis 2012 – gelten inzwischen als überholt. Anleger kämpfen häufig mit folgenden Herausforderungen:
- Keine oder eingeschränkte Handelbarkeit
- Keine, wenige oder unregelmäßige Ausschüttungen
- Kapitalbindung über Jahrzehnte
- Intransparente Kostenstrukturen
- Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsobjekte
- Haftungsrisiken in bestimmten Konstellationen (z. B. bei Schiffsfonds oder Immobilienfonds mit Bankverbindlichkeiten)
Ein besonderes Problem entsteht zudem bei der Vererbung geschlossener Fondsbeteiligungen: Erben stehen oft vor einem komplexen Verwaltungsaufwand, ohne echte Aussicht auf Wertsteigerung. Zudem können steuerliche Belastungen drohen – bei gleichzeitiger Ungewissheit über den Marktwert. Ein rechtzeitiger Ausstieg schützt die nächste Generation vor diesen Altlasten.
Wir haben unter anderem Mandanten mit Beteiligungen an folgenden Emissionshäuser erfolgreich unterstützt:
- Lloyd Fonds AG
- Dr. Peters Group
- Fundus
- Hansa Treuhand
- MPC Capital AG
- CONTI
- Ökorenta
- Nordcapital
- Voigt & Coll.
- Aquila Capital
- CFB
- HTB Hanseatische Fondshaus GmbH
- WealthCap
- Real I.S. AG
- Paribus Capital GmbH
- KGAL GmbH & Co. KG
- IVG Immobilien AG
- Wölbern Invest
- FHH Fonds und Hanseatische Invest GmbH
- SHB Innovative Fondskonzepte
- Doric Asset Finance GmbH & Co. KG
- INP
- Hannover Leasing
- Falk Capital AG
- DWS ACCESS
- BVT Unternehmensgruppe
- Briese Schiffsfonds
- HCI Capital AG
- ZBI
- Deutsche Bank
- GEBAB
- OPS
- MPE
- DCM AG
Anleger konnten Beteiligungen – trotz teilweiser Marktverwerfungen in der Vergangenheit – zu attraktiven Kursen oder zumindest mit Liquiditätszufluss veräußern.
Rechtliche Begleitung beim Fondsverkauf
Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren Anleger bei Verkäufen und Abwicklungen von geschlossenen Fondsbeteiligungen. Wir gewährleisten:
Rechtssicherheit bei allen Schritten
Transparente Abläufe und klare Kommunikation
Die Zeit geschlossener Fondsmodelle ist für viele vorbei. Wer jetzt handelt, kann sich von unrentablen Altlasten trennen und Risiken vermeiden. Sie haben Fragen zu Verkauf, Kündigung oder Widerruf geschlossener Fondsbeteiligungen, schreiben Sie uns gern an oder rufen Sie uns an. ie erreichen uns per Mail unter info@hoppe-recht.de oder telefonisch unter 04521-77 815 83 . Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.hoppe-recht.de.
