Aktuelles Thema des Zivilrechts
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für Geschädigte häufig die Frage, ob sie ihre Reparaturkosten „fiktiv“ abrechnen dürfen – also auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2025 diese Rechte erneut gestärkt.
Wichtige BGH-Urteile 2025
- BGH, Urteil vom 28.01.2025 (Az. VI ZR 300/24): Geschädigte müssen bei fiktiver Schadensabrechnung nicht nachweisen, welche Reparaturen tatsächlich durchgeführt wurden. Maßgeblich ist der objektiv notwendige Aufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.
- BGH, Urteil vom 08.04.2025 (Az. VI ZR 25/24): Ein Wechsel von der fiktiven zur konkreten Abrechnung ist möglich, solange die Ansprüche nicht verjährt sind.
Diese Urteile stärken die Flexibilität und Rechtssicherheit für Unfallopfer und schaffen Klarheit für Geschädigte, Versicherungen und Gerichte.
Bedeutung für Verkehrsunfall-Geschädigte
- Schnelle Abwicklung: Fiktive Abrechnung ermöglicht rasche Schadensersatzforderungen.
- Rechtsklarheit: Klare Leitlinien des BGH schaffen Sicherheit.
- Individuelle Strategie: Wahl zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung je nach Vorteil.
Rechtsberatung für Betroffene – Kanzlei Hoppe
Betroffene eines Verkehrsunfalls können sich für eine fundierte rechtliche Beratung gern an die Kanzlei Hoppe wenden, wir vertreten bundesweit Mandanten, welche einen Verkehrsunfall erlitten haben. Sie erreichen uns unter folgender Nummer oder per Mail:
📞 Telefon: 04521 7781583
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Die Kanzlei Hoppe unterstützt Mandantinnen und Mandanten kompetent bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, prüft Gutachten, Versicherungsangebote und berät bei der Wahl zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung. Weitere Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie auch unter www.hoppe-recht.de
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH stärkt die Rechte von Geschädigten und eröffnet neue Chancen bei der Schadensabrechnung nach Verkehrsunfällen. Mit einer fachkundigen Kanzlei wie Hoppe an Ihrer Seite sind Sie optimal aufgestellt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
