Die Liquidation eines geschlossenen Fonds bedeutet nicht automatisch, dass für Anleger kein Handlungsbedarf mehr besteht. Im Gegenteil: Gerade in dieser Phase sollten Anleger ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation sorgfältig prüfen.
Während der Liquidation werden die Vermögenswerte des Fonds verwertet und das vorhandene Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Sind die Auszahlungen erst einmal erfolgt und die Gesellschaft beendet, können bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten oder Ansprüche erschwert oder sogar ausgeschlossen sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Fonds noch Fremdkapital aufgenommen hat. Viele geschlossene Fonds wurden teilweise über Bankdarlehen finanziert. Im Rahmen der Liquidation müssen diese Verbindlichkeiten in der Regel zunächst aus dem Verwertungserlös beglichen werden. Erst wenn die Forderungen der finanzierenden Bank und anderer Gläubiger vollständig erfüllt sind, kann ein verbleibender Überschuss an die Anleger ausgeschüttet werden. Reicht der Erlös hierfür nicht aus, können die Auszahlungen an die Gesellschafter deutlich geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen.
Es kann oft sinnvoll sein, die Abwicklung des Fonds, bestehende Ansprüche oder die Möglichkeit eines Verkaufs des Fondsanteils rechtzeitig prüfen zu lassen. Auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte können eine Rolle spielen.
Fazit
Warten Sie nicht bis zum Abschluss der Liquidation. Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen als Anleger zustehen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Ansprüche zu sichern.
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