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Geschlossene Fonds im Erbfall – was Erben wissen müssen

Viele Nachlässe enthalten heute Beteiligungen an geschlossenen Fonds – sei es Schifffahrtsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds oder Leasingfonds. Wer solche Fondsanteile erbt, steht oft vor großen Herausforderungen.

Unsere Kanzlei Hoppe berät Erben und Erbengemeinschaften bei der Übertragung von geschlossenen Fonds im Erbfall und schützt Sie vor rechtlichen sowie finanziellen Risiken.

Was passiert mit geschlossenen Fonds im Todesfall?

Geschlossene Fondsanteile können nicht einfach wie normale Wertpapiere übertragen werden. Der Übertragungsvorgang auf die Erben ist meist mit großem Aufwand verbunden. Fondsgesellschaften fordern:

  • Erbschein oder notarielle Nachweise
  • umfangreiche Formulare
  • teilweise die Zustimmung der Geschäftsführung

Die Abwicklung ist zeitaufwendig und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Warum sind geschlossene Fonds problematisch in der Erbschaft?

Viele Mandanten berichten uns von Schwierigkeiten, wenn sie geschlossene Fonds erben. Die häufigsten Probleme sind:

  • Eingeschränkte Handelbarkeit: Fondsanteile sind nicht frei verkäuflich.
  • Verlustgefahr: Viele Fonds haben sich negativ entwickelt – Erben übernehmen auch dieses Risiko.
  • Komplexe Verträge: Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren binden die Erben langfristig.
  • Haftungsrisiken: In seltenen Fällen drohen sogar Nachschusspflichten.
  • Steuerliche Bewertung: Die Behandlung geschlossener Fonds bei der Erbschaftsteuer ist kompliziert.
  • Aufwendiger Übertragungsvorgang: Ohne juristische Begleitung verzögert sich die Eintragung der Erben oft erheblich.

Welche Fondsanbieter sind besonders häufig betroffen?

Unsere Kanzlei hat u. a. bei der Übertragung von Fondsanteilen im Erbfall in folgenden Fällen beraten:

  1. Deutsche Immobilienfonds AG (DIFAG)
  2. Lloyd Fonds AG
  3. HCI Capital AG
  4. MPC Capital AG
  5. Dr. Peters Group
  6. König & Cie. GmbH & Co. KG
  7. KGAL GmbH & Co. KG
  8. IVG Euroselect
  9. Commerz Real AG
  10. SHB Renditefonds
  11. Conti
  12. Hannover Leasing
  13. u.v.m.

Wie hilft die Kanzlei Hoppe Erben konkret?

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei geschlossenen Fonds in der Erbschaft:

  • Prüfung und Bewertung von Fondsbeteiligungen im Nachlass
  • Rechtliche Einschätzung von Risiken und Chancen
  • Begleitung beim Übertragungsvorgang auf die Erben
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken oder Fondsinitiatoren
  • Beratung zur erbschaftsteuerlichen Behandlung geschlossener Fonds

Kontakt – Jetzt beraten lassen!

Sie haben geschlossene Fonds geerbt oder stehen vor der Übertragung von Fondsanteilen im Erbfall? Lassen Sie sich frühzeitig von uns beraten.

📞 Telefon: 04521 7781583
✉️ E-Mail: info@hoppe-recht.de
🌐 Webseite: www.hoppe-recht.de