Wenn ein geschlossener Fonds in Liquidation geht, stellt sich für die Anleger vor allem eine Frage: Was bekomme ich am Ende tatsächlich zurück?
Viele Anleger gehen davon aus, dass mit der Auflösung des Fonds auch die ursprünglich investierte Anlagesumme zurückgezahlt wird. Das ist jedoch keineswegs automatisch der Fall.
Entscheidend ist der tatsächliche Wert des Fondsvermögens
Im Rahmen der Liquidation werden die Vermögenswerte des Fonds verwertet. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder andere Beteiligungen. Aus den erzielten Verkaufserlösen werden zunächst die bestehenden Verbindlichkeiten und die Kosten der Liquidation beglichen.
Erst wenn danach noch ein entsprechender Betrag verbleibt, kann dieser an die Anleger ausgezahlt werden.
Die ursprüngliche Höhe der Beteiligung ist deshalb kein Maßstab dafür, welchen Betrag ein Anleger bei der Liquidation tatsächlich erhält.
Gerade bei älteren geschlossenen Fonds können sich die Werte der Fondsobjekte seit dem Zeitpunkt der Beteiligung erheblich verändert haben. Hinzu kommen mögliche Finanzierungsverbindlichkeiten, laufende Kosten und weitere Belastungen des Fonds.
Eine Liquidation kann deshalb zu erheblichen Verlusten führen
Eine Beteiligung beispielsweise in Höhe von 50.000 Euro bedeutet nicht, dass im Rahmen der Liquidation auch 50.000 Euro zurückfließen müssen. Je nach Entwicklung des Fondsvermögens kann die Auszahlung deutlich niedriger ausfallen. In ungünstigen Fällen kann für die Anleger sogar ein erheblicher Verlust entstehen.
Deshalb sollte bei einer angekündigten Liquidation nicht allein auf die ursprüngliche Zeichnungssumme oder frühere Ausschüttungen geschaut werden. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das Fondsvermögen entwickelt hat, welche Verbindlichkeiten bestehen und welche Erlöse aus der Verwertung der Fondsobjekte zu erwarten sind.
Muss man bis zur Liquidation warten?
Wer nicht bis zur endgültigen Liquidation warten möchte, kann unter Umständen prüfen lassen, ob ein Verkauf oder Kündigung der Fondsbeteiligung bereits vorher möglich ist.
Ob eine Beteiligung veräußert werden kann und welcher Preis dafür möglicherweise erzielt werden kann, hängt vom jeweiligen Fonds, seiner wirtschaftlichen Situation und der aktuellen Marktsituation ab. Gerade bei einem Fonds, der sich bereits in der Liquidationsphase befindet, sollte daher geprüft werden, ob ein Verkauf vor Abschluss der Liquidation überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtliche Fragen bei der Liquidation
Bei der Auflösung eines geschlossenen Fonds können sich zudem verschiedene rechtliche Fragen stellen. Dazu gehören beispielsweise die ordnungsgemäße Durchführung der Liquidation, die Abrechnung gegenüber den Anlegern, mögliche Nachschuss- oder Rückzahlungsforderungen sowie die Frage, ob Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft, Verantwortliche oder weitere Beteiligte bestehen.
Nicht jede wirtschaftlich enttäuschende Entwicklung eines Fonds bedeutet allerdings automatisch, dass rechtliche Ansprüche bestehen. Ob und welche Ansprüche in Betracht kommen, muss anhand der konkreten Beteiligung, der Vertragsunterlagen und des Verlaufs des jeweiligen Fonds geprüft werden.
Wer die Mitteilung erhält, dass sein geschlossener Fonds liquidiert werden soll, sollte die Situation daher nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter rechtlichen Gesichtspunkten prüfen lassen.
Die Kanzlei Hoppe berät Anleger und Erben bei rechtlichen Fragen rund um geschlossene Fonds, insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
