Viele Anleger geschlossener Fonds mussten in den vergangenen Jahren erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen. Nicht selten blieben die tatsächlichen Entwicklungen deutlich hinter den Versprechungen bei der Zeichnung der Beteiligung zurück. In vielen Fällen kommen Beratungsfehler, unzureichende Risikoaufklärung oder fehlerhafte Verkaufsprospekte als Ursache in Betracht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können daher Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler oder andere Verantwortliche bestehen. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich häufig – auch dann, wenn die Beteiligung bereits seit vielen Jahren besteht oder sich der Fonds bereits in Liquidation befindet.
Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht betreue ich seit vielen Jahren Anleger geschlossener Fonds aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ich prüfe Ihren individuellen Fall und berate Sie über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen oder weitere finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
