Sie haben eine Leistung erbracht, Waren geliefert oder einen Vertrag erfüllt – aber Ihr Kunde zahlt nicht? Offene Forderungen können Unternehmen unnötig belasten und wertvolle Zeit und Liquidität kosten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – alles aus einer Hand.
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Geschäftsvorgang Ihre Forderung entstanden ist. Ob offene Handwerkerrechnung, unbezahlte Lieferung, Forderung aus einem Ratenkauf, Dienstleistungsvertrag oder sonstigen geschäftlichen Vereinbarungen: Wir prüfen Ihre Forderung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen
Wir unterstützen Unternehmen bei der außergerichtlichen und – wenn erforderlich – gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob die Forderung besteht, fällig ist und sich durchsetzen lässt.
Anschließend können wir den Schuldner anwaltlich zur Zahlung auffordern. Reagiert dieser nicht oder bestreitet er die Forderung, übernehmen wir die weiteren Schritte – vom gerichtlichen Mahnverfahren über eine Klage bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Auch wenn der Schuldner eine Zahlung nicht sofort vollständig leisten kann, prüfen wir, ob beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll ist.
Beispiele für Forderungen
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
- offenen Handwerker- und Werklohnrechnungen
- unbezahlten Rechnungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Ratenkäufen
- Forderungen aus Dienstleistungs- und Geschäftsverträgen
- Zahlungsansprüchen aus Kaufverträgen
- Schadensersatzforderungen
- sonstigen offenen Unternehmensforderungen
Alles aus einer Hand: Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung Ihrer Forderung über die außergerichtliche Zahlungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung und, falls erforderlich, bis zur Zwangsvollstreckung.
Sie müssen Ihrem Geld nicht selbst hinterherlaufen. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und, wenn notwendig, auch vor Gericht.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
