Die Entwicklungen rund um den SHB Renditefonds BusinessPark Stuttgart KG beschäftigen derzeit zahlreiche Anleger. Auch unsere Kanzlei wird in den vergangenen Wochen verstärkt von Gesellschaftern kontaktiert, die eine rechtliche Einschätzung zur aktuellen Situation, zu ihren Rechten als Kommanditisten sowie zu den Auswirkungen des eingeleiteten StaRUG-Sanierungsverfahrens wünschen.
Die Kanzlei Hoppe Rechtsanwalt vertritt und berät bereits eine hohe Anzahl von Gesellschaftern der SHB BusinessPark Stuttgart KG umfassend in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung, der gescheiterten Liquidation sowie dem nun laufenden Restrukturierungsverfahren.
Gescheiterte Liquidation und fehlende Zustimmung der finanzierenden Bank
Ursprünglich war vorgesehen, die Fondsgesellschaft zum 31.12.2025 zu liquidieren und das Fondsobjekt zu veräußern. Die Geschäftsführung ging dabei von einem Verkaufserlös von rund 48 Mio. Euro aus. Tatsächlich lagen jedoch lediglich Angebote in Höhe von etwa 30 Mio. Euro vor.
Aufgrund dieser erheblichen Differenz hat die finanzierende Bank einer Veräußerung nicht zugestimmt. Die geplante Liquidation konnte daher nicht umgesetzt werden. In der Folge wurde ein Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeleitet.
Rechtliche Folgen des StaRUG-Verfahrens für Gesellschafter
Mit der Durchführung des StaRUG-Verfahrens wurde der zuvor gefasste Liquidationsbeschluss aufgehoben. Die Gesellschaft wird fortgeführt. Daraus ergeben sich wesentliche rechtliche Konsequenzen für Anleger:
- Gesellschafter bleiben weiterhin Kommanditisten der Fondsgesellschaft.
- Während der Liquidationsphase ausgesprochene Kündigungen können ihre Wirksamkeit verlieren.
- Auch gekündigte Anleger können weiterhin Stimmrechte im Sanierungsverfahren besitzen.
Diese Konstellation ist rechtlich komplex und für viele Betroffene schwer zu überblicken. Eine individuelle anwaltliche Prüfung ist daher regelmäßig sinnvoll.
Besondere Bedeutung der Stimmrechtsausübung im Sanierungsverfahren
Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens kommt der Stimmrechtsausübung der Kommanditisten entscheidende Bedeutung zu. Beschlüsse betreffen nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern können die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung über einen Zeitraum von mehreren Jahren maßgeblich beeinflussen.
Aus anwaltlicher Sicht sollten Gesellschafter daher sorgfältig prüfen,
- ob und wie sie ihr Stimmrecht persönlich ausüben,
- welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einzelne Beschlussfassungen haben können, und
- ob eine gebündelte Vertretung der Anlegerinteressen sinnvoll ist.
Gerade im StaRUG-Verfahren kann ein abgestimmtes Vorgehen der Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Restrukturierung haben.
Vertretung zahlreicher Gesellschafter durch die Kanzlei Hoppe Rechtsanwalt
Die Kanzlei Hoppe Rechtsanwalt begleitet bereits eine große Anzahl von Anlegern der SHB BusinessPark Stuttgart KG. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- rechtliche Prüfung der Fondsbeteiligung und Kündigungssituation,
- Beratung zu Rechten und Handlungsmöglichkeiten im StaRUG-Verfahren,
- Vertretung bei der Stimmrechtsausübung im Sanierungsprozess sowie
- Prüfung möglicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung.
Durch die Vertretung vieler Gesellschafter ist es möglich, Anlegerinteressen gebündelt und mit entsprechendem Gewicht in das Verfahren einzubringen.
Rechtliche Beratung für betroffene Anleger
Gesellschafter der SHB BusinessPark Stuttgart KG sollten die aktuelle Situation sorgfältig prüfen und ihre rechtlichen Optionen kennen.
Wenn Sie ebenfalls an dem Fonds beteiligt sind und eine anwaltliche Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Hoppe Rechtsanwalt gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten im StaRUG-Verfahren, zur Wirksamkeit einer Kündigung sowie zu möglichen weiteren Schritten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um Ihre Beteiligung rechtlich prüfen zu lassen und Ihre Interessen bestmöglich zu sichern
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
