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Umschreibung geschlossener Fonds – rechtssicher und effizient begleiten lassen

Die Umschreibung von Anteilen an geschlossenen Fonds betrifft viele Anleger – ob im Zuge einer Erbschaft, einer Schenkung, eines Verkaufs oder bei einer Übertragung innerhalb der Familie.
Was nach einer einfachen Formalität aussieht, erweist sich in der Praxis häufig als komplexer, zeitaufwendiger und kostenintensiver Prozess, der juristisches Fachwissen erfordert.

Gerade bei mehreren Beteiligungen kann sich die Umschreibung über viele Monate oder gar Jahre hinziehen. Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, diesen Prozess rechtssicher, zügig und kosteneffizient zu gestalten.


Warum die Umschreibung geschlossener Fonds so aufwendig ist

Im Gegensatz zu frei handelbaren Wertpapieren sind geschlossene Fondsanteile nicht ohne weiteres übertragbar.
Jeder Fonds unterliegt seinem eigenen Gesellschaftsvertrag, der genau regelt,

  • unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung zulässig ist,
  • welche Zustimmungen oder Nachweise erforderlich sind,
  • und welche Formvorschriften (z. B. notarielle Beurkundung) einzuhalten sind.

Oft verlangt die Fondsgeschäftsführung umfangreiche Unterlagen wie:

  • Abtretungs- oder Übertragungsverträge,
  • Vollmachten und Identitätsnachweise,
  • bei Erbfällen zusätzlich Erbschein, Testament oder Nachlassvollmacht.

Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren, Notarkosten und teils weitere Nebenkosten. Ohne genaue Kenntnis der Fondsbedingungen riskieren Anleger vermeidbare Kosten, lange Bearbeitungszeiten oder sogar eine Ablehnung der Umschreibung.


Unsere anwaltliche Unterstützung bei der Fondsübertragung

Die Kanzlei Hoppe begleitet Sie bei allen Schritten rund um die Umschreibung geschlossener Fondsanteile – von der Prüfung der Vertragsunterlagen bis zur finalen Übertragung.

Wir übernehmen für Sie:

  • die Kommunikation mit der Fondsgesellschaft oder dem Treuhänder,
  • die Erstellung und Einreichung erforderlicher Dokumente,
  • die rechtssichere Gestaltung bei Schenkungen und Erbschaften.

Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess so einfach, sicher und kosteneffizient wie möglich zu gestalten.
Durch unsere Erfahrung mit unterschiedlichen Fondsmodellen kennen wir die rechtlichen Fallstricke und wissen, wie sich Verzögerungen vermeiden lassen.


Vertrauen Sie auf Erfahrung und Rechtssicherheit

Die Übertragung von Fondsanteilen sollte nicht dem Zufall überlassen werden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu wahren – diskret, transparent und kompetent.


Kanzlei Hoppe
Am Sandfeld 10
23701 Süsel OT Zarnekau
📞 Telefon: +49 4521 7781583
✉️ E-Mail: info@hoppe-recht.de

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