Unzufrieden mit teurem Online-Coaching? – BGH stärkt Verbraucherrechte
Haben Sie ein Online-Coaching für mehrere Tausend Euro gebucht und fühlen sich getäuscht oder unzufrieden? Dann gibt es gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.06.2025 ein wichtiges Urteil gefällt, das für viele Betroffene große Auswirkungen hat.
BGH-Urteil zum Fernunterrichtsgesetz (FernUSG)
Der BGH hat klargestellt, dass Online-Coachings unter bestimmten Voraussetzungen als „Fernunterricht“ im Sinne des Fernunterrichtsgesetzes gelten – unabhängig davon, ob der Vertrag mit einem Verbraucher oder einem Unternehmer geschlossen wurde. Auch Mentoring-Programme können darunterfallen.
Wichtig: Bereits die Möglichkeit, Fragen zum vermittelten Stoff zu stellen, genügt dem BGH als Überwachung des Lernerfolgs. Solche Angebote benötigen zwingend eine Zulassung durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt diese, ist der Coachingvertrag nichtig.
Wann ist ein Coachingvertrag nichtig?
Ein Vertrag ist in der Regel unwirksam, wenn folgende Punkte zusammentreffen:
- Es wurde eine Vergütung vereinbart (z. B. Einmalzahlung, Ratenmodell oder Abo).
- Es wird Wissen vermittelt – etwa zu Business, Mindset, Marketing, Gesundheit, Spiritualität oder Finanzen.
- Lehrende und Teilnehmer sind räumlich getrennt, das Coaching erfolgt online.
- Es gibt eine Vereinbarung, Fragen zu stellen oder Aufgaben zu bearbeiten (z. B. per E-Mail, Messenger oder Zoom-Call).
Fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig – auch dann, wenn Sie das Coaching bereits genutzt haben oder es unter Bezeichnungen wie „Mentoring“ oder „Academy“ verkauft wurde. Ihre Ansprüche auf Rückerstattung bleiben bestehen.
Ihre Rechte auf einen Blick
- Rückzahlung sämtlicher geleisteter Zahlungen.
- Ratenzahlungen können zurückgefordert werden.
- Kein Wertersatz: Der Anbieter kann die bereits genutzten Leistungen in der Regel nicht anrechnen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr Coachingvertrag Lernkontrollen, Fragerechte, Feedback oder Zoom-Calls umfasst – dann ist eine Zulassungspflicht wahrscheinlich.
- Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen – nur so erhalten Sie Klarheit, ob Ihr Vertrag unwirksam ist und wie Sie Rückzahlungsansprüche durchsetzen können.
- ZFU-Zulassung recherchieren – fragen Sie nach der Zulassungsnummer oder recherchieren Sie selbst.
- Zahlungen stoppen – beenden Sie laufende Abbuchungen über PayPal, Kreditkarte oder SEPA.
Unser Rechtstipp
Lassen Sie sich nicht auf kleine „Kulanzangebote“ ein. Ihre Erfolgsaussichten sind nach dem BGH-Urteil gut – auch noch Monate nach Vertragsabschluss. Holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Beistand, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.
Wie wir Sie unterstützen können
Die Kanzlei Hoppe berät und vertritt Mandanten bundesweit bei der rechtlichen Prüfung von Coachingverträgen und der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
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