Geschlossene Fonds galten lange als renditestarkes Investment, heute stehen viele Anleger vor der Frage: Wie komme ich wieder heraus? Der Zweitmarkt bietet zwar Möglichkeiten, doch rechtlich gibt es erhebliche Risiken – besonders, wenn Beratung fehlt oder fehlerhaft erfolgt.
- Illiquidität & Preisfindung
Anders als bei Aktien gibt es beim Zweitmarkt für geschlossene Fonds keine einheitliche Preisbildung. Verkäufe erfolgen häufig nur mit deutlichen Abschlägen. Auf dieses Risiko muss der Berater ausdrücklich hinweisen – geschieht dies nicht, drohen Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung. - Gesellschaftsvertragliche Hürden
In vielen Fonds sind Anteilsverkäufe an Dritte nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft zulässig, teils bestehen Vorkaufsrechte. Wer verkaufen möchte, sollte also vorab prüfen, ob ein Verkauf überhaupt frei möglich ist. - Beratungspflichten beim Verkauf
Anlageberater müssen beim Zweitmarktverkauf klar und transparent informieren über:
• Totalverlustrisiko (geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen),
• mögliche Rückforderungsansprüche der Gesellschaft,
• Kosten & Kick-Backs (offenzulegen – sonst Schadenersatzgefahr),
• sowie die eingeschränkte Handelbarkeit am Zweitmarkt.
Eine unvollständige Aufklärung kann eine Beratungshaftung nach sich ziehen. - Aktuelles BGH-Urteil: Rechte & Pflichten beim Zweiterwerb
Der Bundesgerichtshof hat am 2. März 2023 (Az. III ZR 108/22) entschieden:
Wer Anteile eines Fonds auf dem Zweitmarkt kauft, tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Vertrags ein – auch ohne gesonderte Zustimmung.
Das bedeutet: Die Anlagebedingungen gelten verbindlich, selbst wenn der Erwerber diese gar nicht kannte.
Folge: Käufer müssen die Vertragsbedingungen vor Erwerb genau prüfen. Verkäufer wiederum sollten Käufer darauf hinweisen, um keine Haftungsrisiken einzugehen.
Fazit: Ohne Beratung riskant
Der Verkauf geschlossener Fonds auf dem Zweitmarkt kann sinnvoll sein, ist aber voller Stolperfallen: unklare Preise, Zustimmungspflichten, hohe Risiken und rechtlich bindende Anlagebedingungen. Eine sorgfältige rechtliche Beratung schützt hier vor teuren Überraschungen – und eröffnet sichere Wege aus der Beteiligung.
