Ein Vertrag ist geschlossen, doch anschließend hält sich eine Vertragspartei nicht an die getroffenen Vereinbarungen. Die Rechnung wird nicht bezahlt, eine Ware wird nicht geliefert oder eine vereinbarte Leistung wird nicht erbracht.
Viele Betroffene fragen sich: Was kann ich tun, wenn mein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt?
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten
Mit dem Abschluss eines Vertrages übernehmen die Vertragsparteien Rechte und Pflichten. Je nach Art des Vertrages kann beispielsweise die Verpflichtung bestehen,
- eine Rechnung zu bezahlen,
- eine Ware zu liefern,
- eine Dienstleistung zu erbringen oder
- vereinbarte Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen.
Hält sich ein Vertragspartner nicht an die getroffenen Vereinbarungen, kann eine Pflichtverletzung vorliegen. Welche Ansprüche daraus entstehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
In Betracht kommen beispielsweise Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rücktritt vom Vertrag.
Was tun, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden und ob der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich nicht erfüllt hat.
Typische Fälle sind:
- Eine Rechnung wird trotz Fälligkeit nicht bezahlt.
- Eine Ware wird nicht oder verspätet geliefert.
- Eine Dienstleistung wird nicht erbracht.
- Vereinbarte Arbeiten werden nicht oder nicht vollständig ausgeführt.
- Eine Leistung entspricht nicht den getroffenen Vereinbarungen.
Je nach Situation kann es sinnvoll oder erforderlich sein, den Vertragspartner zunächst zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzufordern und eine angemessene Frist zu setzen.
Rechnung wird nicht bezahlt – Forderungen rechtzeitig durchsetzen
Ein besonders häufiger Fall ist die unbezahlte Rechnung. Die Leistung wurde erbracht, die Rechnung gestellt – die Zahlung bleibt dennoch aus.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schuldner in Zahlungsverzug geraten. Dann können neben der eigentlichen Forderung beispielsweise auch Verzugszinsen und weitere Kosten geltend gemacht werden.
Offene Forderungen sollten nicht einfach über längere Zeit unbeachtet bleiben. Mit zunehmender Zeit wird die Durchsetzung häufig nicht einfacher. Unterlagen müssen erneut zusammengestellt werden, Ansprechpartner ändern sich und auch die wirtschaftliche Situation des Schuldners kann sich verschlechtern.
Nicht jeder Streit muss sofort vor Gericht
Häufig kann bereits eine anwaltliche Aufforderung dazu führen, dass der Vertragspartner reagiert und eine offene Rechnung bezahlt oder die geschuldete Leistung erbringt.
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann geprüft werden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Je nach Fall kommen beispielsweise ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht.
Welches Vorgehen sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Vertragslage, der Höhe der Forderung und der Beweissituation ab.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wenn Ihr Vertragspartner einen Vertrag nicht einhält, eine Rechnung nicht bezahlt oder eine vereinbarte Leistung nicht erbringt, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wir unterstützen Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen unter anderem bei:
- der Prüfung von Verträgen,
- der Durchsetzung von Ansprüchen,
- der Durchsetzung offener Rechnungen und Forderungen,
- der außergerichtlichen Korrespondenz,
- der Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide,
- der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Von der ersten rechtlichen Prüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.
Fazit
Ein Vertrag ist keine unverbindliche Absprache. Wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und – wenn erforderlich – gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
