Wir vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Anleger und Erben geschlossener Fonds. Unsere Beratung und rechtliche Vertretung richtet sich dabei nicht nur an Mandanten in Deutschland, sondern ausdrücklich auch an Anleger aus der Schweiz und aus Österreich, die sich an geschlossenen Fonds beteiligt haben.
Langjährige Erfahrung im Kapitalanlagerecht
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der rechtlichen Aufarbeitung und Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds, insbesondere in den Bereichen:
- Schiffsfonds
- Immobilienfonds
- Medienfonds
- Flugzeugfonds
- Private-Equity- und Beteiligungsfonds
- Container- und sonstige Sachwertfonds
Unterstützung für Erben geschlossener Fonds
Neben Anlegern vertreten wir auch Erben, die Fondsbeteiligungen übernommen haben und häufig erst im Rahmen des Nachlasses mit den wirtschaftlichen Risiken oder laufenden Verpflichtungen konfrontiert werden. Wir prüfen, ob eine Haftungsbegrenzung, ein Ausstieg, ein Verkauf oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
Individuelle Prüfung und klare Einschätzung
Jeder Fall ist anders. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle Prüfung der Beteiligung und der Beratungssituation. Ziel ist es, unseren Mandanten eine realistische rechtliche Einschätzung sowie eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen zu geben.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04521 – 77 815 83 oder per E-Mail an info@hoppe-recht.de.Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Website: www.hoppe-recht.de
