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Vorsicht bei der Kündigung von SHB Renditefonds

Immer wieder hören wir in der letzten Zeit, dass es möglich sei, die Beteiligung an den SHB Rendite Altersvorsorgefonds zu kündigen. Dies soll nach unseren Informationen nachfolgende Fonds betreffen:

  1. SHB BusinessPark Stuttgart – RENDITEMAXX
  2. SHB BusinessPark Stuttgart – Clevere KOMBI
  3. SHB BusinessPark Stuttgart – Kapital 3 Immorente Plus
  4. SHB BusinessPark Stuttgart – Kapital 4 Immorente
  5. Renditefonds 6 – IMMORENTE PLUS
  6. Renditefonds 6 – CLEVERE KOMBI
  7. Renditefonds 6 – CLASSIC
  8. Renditefonds 6 – RENDITEMAXX
  9. Renditefonds 6 – IMMORENTE
  10. Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante IMMORENTE
  11. Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante RENDITEMAXX
  12. Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante Clevere KOMBI
  13. Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante CLASSIC
  14. Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante IMMORENTE Plus
  15. Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante IMMORENTE
  16. Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante IMMORENTE Plus
  17. Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante CLASSIC
  18. Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante RENDITEMAXX
  19. Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante CLEVERE KOMBI

In verschiedenen Foren und Schreiben ist zu lesen, dass der Anleger im Falle einer Kündigung seine Einlage oder zumindest einen Teil dieser zurückerhält. Hier ist Vorsicht geboten. Die gute Nachricht ist zunächst, dass eine Vielzahl der o.g. Beteiligungen kündbar ist.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass eine solche Kündigung nicht zum Bumerang wird. Viele der Fonds wurden als sogenannte „Ansparfonds“ abgeschlossen. Das heißt, der Anleger hat nicht die volle Beteiligungshöhe sondern nur einen Anteil eingezahlt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass im Fall der Kündigung der Anleger nur das sogenannte „Auseinandersetzungsguthaben“ erhält. Dies ist der tatsächlich errechnete Wert der Beteiligung, der von der eingezahlten Summe deutlich abweichen kann. Ist die Beteiligung nicht voll eingezahlt, kann es passieren, dass bei einer Kündigung das „Auseinandersetzungsguthaben“ negativ ausfällt. Im Ergebnis müsste der Anleger dann im Fall der Kündigung das negative Guthaben ausgleichen und hätte durch die Kündigung einen weiteren Verlust erlitten. Vor einer Kündigung sollte daher sorgsam geprüft werden, ob sich diese lohnt.

Sollten Sie einen SHB Altersvorsorgefonds besitzen und Fragen dazu haben, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten. Sie erreichen uns per Mail unter info@hoppe-recht.de oder telefonisch unter 04521 – 77 815 83. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter ww.hoppe-recht.de.

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