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Wissenswertes: Ist ein mündlich geschlossener Vertrag bindend?

Viele gehen davon aus, dass nur schriftliche Vereinbarungen rechtlich wirksam sind. Tatsächlich gilt im deutschen Zivilrecht grundsätzlich Formfreiheit: Ein Vertrag kommt bereits durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend erfolgen.

Eine mündliche Absprache kann daher voll verbindlich sein. Das betrifft insbesondere alltägliche Verträge wie Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkverträge. Entscheidend ist allein, dass sich die Parteien über die wesentlichen Punkte geeinigt haben.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz zwingend eine Form vor, etwa die notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf oder die Schriftform bei bestimmten Bürgschaften. Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Form, ist der Vertrag in der Regel unwirksam.

Ein praktisches Risiko mündlicher Vereinbarungen liegt weniger in ihrer Wirksamkeit als in der Beweisbarkeit. Kommt es zum Streit, muss die Partei, die sich auf den Vertrag beruft, dessen Inhalt und Zustandekommen nachweisen können.

Fazit: Mündliche Verträge sind häufig rechtlich bindend — doch wer Klarheit und Rechtssicherheit möchte, sollte wesentliche Vereinbarungen dokumentieren.

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